Recht lokal

Datum Titel
30.09.2021 Einseitige Arbeitszeitverringerung

Bei Anwendbarkeit des Manteltarifvertrags für Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg (MTV) kann eine vereinbarte verlängerte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf Wunsch des Beschäftigten oder des Arbeitgebers einseitig verringert werden. Dies gilt grundsätzlich auch in den Fällen, in welchen der Beschäftigte über Jahrzehnte hinweg in einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden gearbeitet hat.... [mehr]

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